Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT):
Bereits in der Frühschwangerschaft befindet sich Erbmaterial (zellfreie fetale DNA) des Kindes bzw. der Plazenta (Mutterkuchen) im Blut der Schwangeren. Neue Verfahren erlauben so den Nachweis einiger Chromosomenstörungen in einer mütterlichen Blutprobe. Die Tests wurden bisher hauptsächlich in Risikoschwangerschaften erprobt und erfassen z.B. 98-99% der Kinder mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) bei der Rate von ca. 0,1% an nicht zutreffenden auffälligen Befunden. Es handelt sich somit um die aktuell zuverlässigste Risikoermittlung, wobei Daten über die Zuverlässigkeit in einer Niedrigrisikosituation noch nicht vorliegen. Die Kosten für einen NIPT (Trisomie 13,18 und 21) werden von der Krankenkasse übernommen.
Nicht-invasive Pränataltests sind für Frauen mit mässig erhöhtem Risiko im Ersttrimestertest bzw. für Frauen mit erhöhtem Ausgangsrisiko (z.B. Alter>40 Jahre) geeignet, um unnötige invasive Verfahren zu vermeiden. Die Tests werden nicht in Mehrlingsschwangerschaften durchgeführt. Wenn die Nackentransparenz deutlich verdickt ist bzw. andere Auffälligkeiten in der Ultraschalluntersuchung festgestellt werden, wird man Ihnen zu einer invasiven Pränataldiagnostik raten. Das Ergebnis des NIPT liegt nach 2-3 Wochen vor. Je nach verwendetem Test und den Begleitumständen versagt die Methode in 0,3-5% der Untersuchungen. Die Firmen bieten dann eine kostenlose Wiederholung der Untersuchung an einer erneuten Blutprobe an. Manche Tests sind so umfassend, dass sie auch Chromosomenstörungen nachweisen können, die sich nur in der Plazenta befinden und nicht das Kind betreffen. In bis zu 2% der Untersuchungen können sogenannte Mosaike gefunden werden (Zellen mit und ohne Störung). Ein auffälliges Testergebnis muss daher immer mittels invasiver Pränataldiagnostik untersucht werden, bevor die Schwangere Konsequenzen für die Fortführung der Schwangerschaft ziehen kann.
AFP-plus-Test (Zweittrimester-Test): Wurde das Zeitfenster für den Ersttrimester-Test verpasst, kann der AFP-plus-Test in der 15.-18. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Es handelt sich um eine individuelle Risikoberechnung bezüglich Trisomie 21 (Down-Syndrom) und offenen Rücken (Spina bifida, Neuralrohrdefekt). Die Risikoberechnung beruht auf dem mütterlichen Alter und einer Blutuntersuchung bei der Schwangeren (Bestimmung von freiem β-HCG und AFP). Der Test erfasst 60-70% der Kinder mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) bei einer Rate von 5% an nicht-zutreffenden auffälligen Befunden. Ein auffälliges Testergebnis bedeutet aber nicht, dass Ihr Kind zwingend krank ist. In dieser Situation wird man Ihnen zu weitergehenden Abklärungen raten. Auch dieser Test ist nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten.
AFP-Test (Test auf offenen Rücken): Der AFP-Test wird in der 15.-18. Schwangerschaftswoche durchgeführt, um ein Risiko für offenen Rücken beim Kind (Spina bifida, Neuralrohrdefekt) zu ermitteln. Hierbei wird in einer mütterlichen Blutprobe das alpha-Fetoprotein (AFP) bestimmt, das auch bei anderen Spaltbildungen, Störungen der Plazenta (Mutterkuchen) oder nach vaginalen Blutungen erhöht sein kann. Ein auffälliges Testergebnis bedeutet daher nicht, dass Ihr Kind zwingend krank ist. In dieser Situation wird man Ihnen zu weitergehenden Abklärungen raten. Auch dieser Test ist nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten.